Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Beitragszahlung:
1.1 Beitragszahlung
Die Beiträge sind jeweils am 1. (oder wahlweise ankreuzbar am 15. eines Monats) bzw.
am darauf folgenden Werktag, im Voraus fällig. Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist fest
für die Zeit des Bestehens der Erstlaufzeit (Treuerabatt). Danach gelten die Beiträge der
beim Abschluss gültigen normalen Tarifliste. Anpassungen sind dann max. um 5% im
Rahmen gestiegener Lebenshaltungskosten und/oder einer Umsatzsteuersteigerung
(z.Zt.19%) möglich. Bei einmaliger Zahlung ist die Summe zu Beginn fällig. Das Mitglied
verpflichtet sich, seinen Beitrag auch bei Nichtinanspruchnahme zu bezahlen.
1.2 Automatisierte Beitragsanpassung
Die beiden Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass nach Ablauf der Erstlaufzeit der
monatliche Beitrag um 5,00€ brutto angehoben wird. Ausgenommen hiervon sind
Vertragslaufzeiten von einem Monat.
2 Zahlungsverzug:
Gerät das Mitglied länger als zwei Monate oder neun Wochenbeiträge in Verzug, so ist
der gesamte Restbetrag der Mitgliedschaft bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin
sofort zur Zahlung fällig. Bei Anwendung dieser Vorfälligkeitsregelung wird die
Zahlungssumme mit monatlich 0,5% aufgezinst. Bei Zahlungsverzug werden
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen
Zentralbank berechnet. Für den Fall von Rücklastschriften trägt das Mitglied für die
Rückbuchung anfallende Kosten.
3 Mitgliedschaftsart mit folgenden Leistungen
3.1. Regulär-Mitgliedschaft:
Berechtigt das Benutzen von Fitnessgeräten und Kursen zu den laut Aushang festgelegten
Öffnungszeiten.
3.2. Ermäßigt-Mitgliedschaft (Student, Azubi, Rentner, Kooperations- Firmenpartner)
Berechtigt das Benutzen von Fitnessgeräten und Kursen zu den laut Aushang
festgelegten Öffnungszeiten. Geeigneter Nachweis zur Ermäßigung erforderlich.
4 Voraussetzung Ermäßigung Schüler/ Azubi/ Student/ Rentner/ Kooperation / Firma
Auszubildende, Schüler, Studenten , Rentner und Kooperations- & Firmenpartner
erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Schülerausweis,
Immatrikulationsbescheinigung, Rentenausweis, Firmenausweis) einen ermäßigten
Mitgliedsbeitrag (Studenten bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres). Der
Nachweis muss für jedes Semester / Ausbildungsjahr bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf
des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraumes erneut erbracht werden. Hinweis: Bei
Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzung entfällt jede
Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach
Tarifliste zu entrichten.
5 Startpaket
Das kostenlose Startpaket (seit 11.05.25) zu Beginn enthält folgende Leistungen: Anamnese,
Körperanalyse & -diagnose, Ersteinweisung, Trainingsplanerstellung, RFID Mitglieds-
Armband und Studio-/Mitglieder-App.
6 Add-Ons/Zusatzmodule & deren Pakete
Die vorderseits genannten Zusatzmodule und Pakete sind je nach Buchung monatlich im
Voraus fällig und erlauben: das selbstständige Nutzen des Getränkespenders (Wasser &
Mineral) zum örtlichen Selbstverzehr während der Trainingszeit [Getränke-Flat] , das
Benutzen der Sauna nach Voranmeldung und nur während der festgelegten
Personalzeiten [Sauna], den Eintritt außerhalb eben dieser Zeiten, mittels Transponder
und nach Einwilligung eines extra unterschriebenen Haftungsausschlusses [Self Check-
In], die Nutzung der Massagesessel, der Verzehr eines Heißgetränkes pro Person und pro
Tag [Heißgetränke-Flat] und/oder die Nutzung von EGYM + und dessen Zusatzfunktionen.
Gilt eines der Module bzw. Pakete als vereinbart, kann dieses monatlich hinzu- oder
abgebucht und mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Die
Zusatzmodule gelten als freiwillige Leistung unsererseits, bis zum Zeitpunkt unseres
Widerrufs. Ein Recht darauf besteht also nicht.
7 Kündigung
7.1 „ordentliche“ Kündigung
Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat (14 Tage bei
Einmonatsverträgen) vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich
die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und mit der beim Abschluss gültigen
Tarifstruktur ohne etwaige Aktionskonditionen. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann
dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in
Textform zu erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.
7.2. „außerordentliche“ Kündigung
Unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund.
Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.
8 Unterbrechungen
8.1. Unterbrechungen durch Mitglied
In einzelnen gesundheits- und arbeitsbedingten Härtefällen und Ausfallzeiten von mehr
als 1 Monat (Schwangerschaft, Wehrdienst, Auslandsaufenthalte, Sportuntauglichkeit,
etc.), kann der Vertrag nur im gegenseitigen Einverständnis und gegen Vorlage eines
geeigneten Nachweises stillgelegt werden (z.B. ärztliches Attest oder Bestätigung des
Arbeitgebers ).
Speziell bei Krankheiten mit einer Verhinderung bis zu 3 Monaten muss dies durch ein
ärztliches Attest, bei einer Verhinderung von mehr als 3 Monaten mit einem Attest von
einem Facharzt in Bezug auf die Krankheitsgeschichte, nachgewiesen werden. In diesen,
wie in allen anderen Fällen der Verhinderung, hat das Mitglied schnellstmöglich (während
der Verhinderung, binnen zwei Wochen) den Betreiber schriftlich über die Verhinderung
(mit gültigem Attest) zu informieren. Bei unterlassener Mitteilung besteht kein Recht auf
Nachholung. Atteste ohne Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung werden
nicht anerkannt. Die stillgelegte Zeit wird gutgeschrieben und an die Vertragslaufzeit zu
den gleichen Rechten angehängt. Bei Stilllegung nach der Erstlaufzeit wird die Zeit 1:1
nachgeholt und danach erneut die ordentliche Frist von einem Monat ab Kündigung
eingeräumt.
8.2. Unterbrechung des Studiobetriebs
Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, dass kurze Unterbrechungen des Betriebes von
höchstens einem Monat pro Kalenderjahr den Vertrag nicht verlängern und auf den
Beitrag keinen Einfluss haben
9 Tages-, 10er- und 20er Karten
Es besteht keine Mitgliedschaft, daher Kündigung nicht erforderlich. 12 Monate Gültigkeit
ab Ausstellung. Kein Recht auf Nachholung bei krankheitsbedingter Verhinderung,
Erstattung bei Verlust oder Barausgleich.
10 Zugangsberechtigung
Die Benutzung der Einrichtung kann nur unter Vorlage eines gültigen
Mitgliederausweises/RFID Armbandes erfolgen. Bei Verlust oder verschuldeter
Abnutzung trägt das Mitglied die entstandenen Ersatzkosten in Höhe von 10 €. Dem
Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist.
11 Nutzungs-/Vertragsbeginn
Der Nutzungsbeginn definiert den Startpunkt der (möglicherweise beitragsfreien und
vorvertraglichen) Nutzung; der Vertragsbeginn wiederum den ordentlichen Beginn der
zahlungspflichtigen Mitgliedschaft. Sollte das Mitglied bei einer Mindestlaufzeit von 24
Monaten, eine vorherige Nutzung wünschen, wird ihm vom Zeitpunkt der Nutzung bis
zum Vertragsbeginn ein kostenloses Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen gewährt.
Ab dem Tag des Vertragsbeginns beginnt die vertraglich vereinbarte zahlungspflichtige
Mindestlaufzeit.
12 Rechtsnachfolge
Die vertraglichen Verpflichtungen werden durch Rechtsnachfolge nicht berührt.
13 Die Öffnungszeiten
Diese sind dem Aushang des Betriebes zu entnehmen
14 Haftung
14.1. Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld
(abschließbare Umkleideschränke können benutzt werden)
14.2. Für vermeidbare Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Verursacher.
14.3. Die Benutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr soweit kein
Verschulden des Betreibers vorliegt und die Verkehrssicherungspflichten durch den
Betreibe beachtet werden. Dieser haftet nur insoweit, als ihm grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz nachzuweisen ist.
15 Hausordnung
15.1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des
Personals Folge zu leisten.
15.2. Der Betreiber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu
kündigen, wenn das Mitglied wiederholt trotz Abmahnung in grober Weise gegen die
allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der im Studio geltenden Hausordnung
verstößt. In diesem Falle haftet das Mitglied für den durch diese Kündigung dem
Betreiber entstandenen Schaden.
16 Änderung von Mitgliedsdaten
Änderung von Namen, Adresse, Bankverbindung sind möglichst sofort dem Betreiber
bekannt zu geben. Etwaige Gebühren, insbesondere für Rückbuchungen von
Kreditinstituten, sind vom Mitglied bei nachweislichem Unverschulden durch den
Betreiber diesem zu ersetzen.
Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Soweit die
Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der
Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberndorf am Neckar