Allgemeine Geschäftsbedingungen – Strong Summer Tarife

1. Beitragszahlung

Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. eines Monats fällig. Sofern vereinbart, kann der Beitrag alternativ zum 15. eines Monats eingezogen werden. Der Beitrag ist jeweils im Voraus zu entrichten.
Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist für die Dauer der gewählten Mindestlaufzeit festgeschrieben. Nach Ablauf der Erstlaufzeit gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen regulären Tarife.
Beitragsanpassungen sind im Rahmen gestiegener Betriebskosten oder gesetzlicher Änderungen (z. B. Mehrwertsteueränderungen) bis maximal 5 % jährlich zulässig.
Bei Vereinbarung einer Einmalzahlung ist der Gesamtbetrag zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Einrichtung.

2. Zahlungsverzug
Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen oder neun Wochenbeiträgen in Verzug, wird der bis zum nächstmöglichen Vertragsende fällige Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Rücklastschriftgebühren und sonstige durch das Mitglied verursachte Bankkosten werden weiterbelastet.

3. Leistungsumfang der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung der Fitnessgeräte entsprechend dem jeweils gewählten Tarif und den ausgehängten Öffnungszeiten.’
EGYM, Kurse, Zusatzmodule und weitere Sonderleistungen sind nur enthalten, wenn diese ausdrücklich gebucht wurden.
Die Betreuung durch qualifiziertes Fachpersonal ist optional buchbar.

4. Betreuung
4.1 Betreuungspaket (optional)
Bei Buchung der Betreuung fällt eine monatliche Betreuungspauschale sowie eine halbjährliche Betreuungspauschale für Verwaltung, Betreuung und Dokumentation an.
Die Betreuung beinhaltet insbesondere: Trainingsplanerstellung , Check-up-Termine, Körperanalysen und Messungen, regelmäßige Trainingsanpassungen.

Die Laufzeit der Betreuung entspricht der gewählten Mindestlaufzeit des Grundtarifs.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Betreuung erstmals nach sechs Monaten mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

4.2 Einzelleistungen (ohne Betreuung)
Sofern keine Betreuung gebucht wurde, können folgende Leistungen einzeln erworben werden: Trainingsplan: 60 €, Check-up-Termin: 30 €, Messung: 15 €
Die Abrechnung erfolgt spätestens zum Folgemonat oder unmittelbar bei Buchung.

5. Anmeldegebühr und Startpakete
5.1 Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr wird zu Beginn der Mitgliedschaft gemeinsam mit dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig. Sie beinhaltet insbesondere: Verwaltung, Einrichtung und Programmierung des RFID-Mitgliedsbandes, Einrichtung und Pflege der Studio-App.

5.2 Startpakete
Gebuchte Startpakete sind optional buchbar und werden gemeinsam mit der Anmeldegebühr und dem ersten Mitgliedsbeitrag fällig.
Startpaket 1 beinhaltet: Anamnese , Körperanalyse, Ersteinweisung, Trainingsplan , ein Check-up-Termin.
Startpaket 2 beinhaltet zudem: zwei Trainingspläne und zwei Check-up-Termine.

6. Zusatzmodule und Pakete
Die angebotenen Zusatzmodule(Add-Ons) und Pakete sind freiwillige Zusatzleistungen und werden monatlich im Voraus berechnet.
Je nach gebuchtem Modul umfasst dies insbesondere: Getränke-Flat , Sauna , Self Check-in, Live-Kurse, Massagesessel, Heißgetränke-Flat, EGYM und EGYM+
Zusatzmodule können, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

7. Kündigung
7.1 Ordentliche Kündigung

Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit (bei Einmonatstarifen 14 Tage) in Textform gekündigt, verlängert sie sich auf unbestimmte Zeit.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von einem Monat (bei Einmonatstarifen 14 Tage) in Textform gekündigt werden.
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

7.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Vertragsunterbrechung
8.1 Unterbrechung durch das Mitglied
In nachweisbaren Härtefällen, insbesondere bei: Krankheit, Schwangerschaft, Wehr- oder Ersatzdienst, längeren Auslandsaufenthalten, vergleichbaren Gründen, kann die Mitgliedschaft im gegenseitigen Einvernehmen vorübergehend stillgelegt werden.
Bei Erkrankungen bis zu drei Monaten ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei längeren Erkrankungen kann ein fachärztliches Attest verlangt werden.
Die Stilllegungszeit wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit wird die angehängte Zeit im Verhältnis 1:1 berücksichtigt. Eine rückwirkende Stilllegung ist ausgeschlossen.

8.2 Betriebsunterbrechungen
Vorübergehende Betriebsschließungen oder Unterbrechungen von bis zu einem Monat pro Kalenderjahr führen weder zu einer Vertragsverlängerung noch zu einer Beitragsminderung.

9. Tages-, 10er- und 20er-Karten
Tages-, 10er- und 20er-Karten bedürfen keiner Kündigung.
Die Gültigkeit beträgt zwölf Monate ab Ausstellungsdatum.
Eine Erstattung oder Verlängerung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Zugangsberechtigung
Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschließlich mit gültigem Mitgliedsausweis, RFID-Band oder einer sonstigen zugelassenen Zutrittsberechtigung.
Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung trägt das Mitglied die entstehenden Ersatzkosten in Höhe von 10 €.

11. Nutzungs- und Vertragsbeginn
Der Nutzungsbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem die Einrichtung genutzt werden darf.
Der Vertragsbeginn bezeichnet den Beginn der vertraglichen Zahlungspflicht. Wird eine beitragsfreie Vorlaufzeit gewährt, beginnt die vereinbarte Mindestlaufzeit erst mit dem Vertragsbeginn.

12. Rechtsnachfolge
Die vertraglichen Rechte und Pflichten bleiben durch eine Rechtsnachfolge unberührt.

13. Öffnungszeiten
Es gelten die jeweils im Studio bekannt gegebenen Öffnungszeiten.

14. Haftung
14.1 Für Garderobe, Wertgegenstände oder Bargeld wird keine Haftung übernommen, sofern keine gesetzliche Haftung besteht.
14.2 Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Verursacher.
14.3 Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, soweit gesetzlich zulässig.
14.4 Mitglieder unter 15 Jahren benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten und die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung..
14.5 Mitglieder unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Das Training darf erst nach erfolgter Einweisung durch Fachpersonal erfolgen.

15. Hausordnung
15.1 Jedes Mitglied hat die Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
15.2 Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder diese AGB ist der Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

16. Training außerhalb der Servicezeiten
Die Nutzung des Studios außerhalb der betreuten Servicezeiten ist ausschließlich Mitgliedern mit gebuchtem Zusatzmodul „Self Check-in“ gestattet. Die Zutrittsberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar.
Die Weitergabe des Mitgliedsbändchens, die Nutzung durch Dritte oder das Einlassen unbefugter Personen stellen einen schwerwiegenden Vertragsverstoß dar und berechtigen den Betreiber zur fristlosen Kündigung, zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € sowie zur Erstattung einer Strafanzeige.

17. Videoüberwachung
Der Eingangs- und Zutrittsbereich wird außerhalb der Servicezeiten aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Schutz von Personen und Eigentum sowie zur Aufklärung von Vertragsverstößen und Straftaten. Die Aufzeichnungen sind nur befugten Personen zugänglich und werden spätestens nach 30 Tagen automatisiert gelöscht, sofern keine berechtigten Beweissicherungsinteressen entgegenstehen.

18. Änderung von Mitgliedsdaten
Änderungen von Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Kosten, die durch unterlassene Mitteilungen entstehen, insbesondere Rücklastschriftgebühren, können dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.

19. Verbraucherstreitbeilegung
Das Studio ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Oberndorf am Neckar.


AGB normal

1 Beitragszahlung:
Die Beiträge sind jeweils am 1. (oder wahlweise ankreuzbar am 15. eines Monats) bzw.
am darauf folgenden Werktag, im Voraus fällig. Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist fest
für die Zeit des Bestehens der Erstlaufzeit (Treuerabatt). Danach gelten die Beiträge der
beim Abschluss gültigen normalen Tarifliste. Anpassungen sind dann max. um 5% im
Rahmen gestiegener Lebenshaltungskosten und/oder einer Umsatzsteuersteigerung
(z.Zt.19%) möglich. Bei einmaliger Zahlung ist die Summe zu Beginn fällig. Das Mitglied
verpflichtet sich, seinen Beitrag auch bei Nichtinanspruchnahme zu bezahlen.

2 Zahlungsverzug:
Gerät das Mitglied länger als zwei Monate oder neun Wochenbeiträge in Verzug, so ist
der gesamte Restbetrag der Mitgliedschaft bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin
sofort zur Zahlung fällig. Bei Anwendung dieser Vorfälligkeitsregelung wird die
Zahlungssumme mit monatlich 0,5% aufgezinst. Bei Zahlungsverzug werden
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen
Zentralbank berechnet. Für den Fall von Rücklastschriften trägt das Mitglied für die
Rückbuchung anfallende Kosten.

3 Mitgliedschaftsart mit folgenden Leistungen
3.1. Regulär-Mitgliedschaft:
Berechtigt das Benutzen von Fitnessgeräten und Kursen zu den laut Aushang festgelegten
Öffnungszeiten.
3.2. Ermäßigt-Mitgliedschaft (Student, Azubi, Rentner, Kooperations- Firmenpartner)
Berechtigt das Benutzen von Fitnessgeräten und Kursen zu den laut Aushang
festgelegten Öffnungszeiten. Geeigneter Nachweis zur Ermäßigung erforderlich.

4 Voraussetzung Ermäßigung Schüler/ Azubi/ Student/ Rentner/ Kooperation / Firma
Auszubildende, Schüler, Studenten , Rentner und Kooperations- & Firmenpartner
erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Schülerausweis,
Immatrikulationsbescheinigung, Rentenausweis, Firmenausweis) einen ermäßigten
Mitgliedsbeitrag (Studenten bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres). Der
Nachweis muss für jedes Semester / Ausbildungsjahr bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf
des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraumes erneut erbracht werden. Hinweis: Bei
Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzung entfällt jede
Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach
Tarifliste zu entrichten.

5 Startpaket
Das kostenlose Startpaket (seit 11.05.25) zu Beginn enthält folgende Leistungen: Anamnese,
Körperanalyse & -diagnose, Ersteinweisung, Trainingsplanerstellung, RFID Mitglieds-
Armband und Studio-/Mitglieder-App.

6 Add-Ons/Zusatzmodule & deren Pakete
Die vorderseits genannten Zusatzmodule und Pakete sind je nach Buchung monatlich im
Voraus fällig und erlauben: das selbstständige Nutzen des Getränkespenders (Wasser &
Mineral) zum örtlichen Selbstverzehr während der Trainingszeit [Getränke-Flat] , das
Benutzen der Sauna nach Voranmeldung und nur während der festgelegten
Personalzeiten [Sauna], den Eintritt außerhalb eben dieser Zeiten, mittels Transponder
und nach Einwilligung eines extra unterschriebenen Haftungsausschlusses [Self Check-
In], die Nutzung der Massagesessel, der Verzehr eines Heißgetränkes pro Person und pro
Tag [Heißgetränke-Flat] und/oder die Nutzung von EGYM + und dessen Zusatzfunktionen.
Gilt eines der Module bzw. Pakete als vereinbart, kann dieses monatlich hinzu- oder
abgebucht und mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Die
Zusatzmodule gelten als freiwillige Leistung unsererseits, bis zum Zeitpunkt unseres
Widerrufs. Ein Recht darauf besteht also nicht.

7 Kündigung
7.1 „ordentliche“ Kündigung
Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat (14 Tage bei
Einmonatsverträgen) vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich
die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und mit der beim Abschluss gültigen
Tarifstruktur ohne etwaige Aktionskonditionen. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann
dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht
zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in
Textform zu erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.
7.2. „außerordentliche“ Kündigung
Unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund.
Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

8 Unterbrechungen
8.1. Unterbrechungen durch Mitglied
In einzelnen gesundheits- und arbeitsbedingten Härtefällen und Ausfallzeiten von mehr
als 1 Monat (Schwangerschaft, Wehrdienst, Auslandsaufenthalte, Sportuntauglichkeit,
etc.), kann der Vertrag nur im gegenseitigen Einverständnis und gegen Vorlage eines
geeigneten Nachweises stillgelegt werden (z.B. ärztliches Attest oder Bestätigung des
Arbeitgebers ).
Speziell bei Krankheiten mit einer Verhinderung bis zu 3 Monaten muss dies durch ein
ärztliches Attest, bei einer Verhinderung von mehr als 3 Monaten mit einem Attest von
einem Facharzt in Bezug auf die Krankheitsgeschichte, nachgewiesen werden. In diesen,
wie in allen anderen Fällen der Verhinderung, hat das Mitglied schnellstmöglich (während
der Verhinderung, binnen zwei Wochen) den Betreiber schriftlich über die Verhinderung
(mit gültigem Attest) zu informieren. Bei unterlassener Mitteilung besteht kein Recht auf
Nachholung. Atteste ohne Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung werden
nicht anerkannt. Die stillgelegte Zeit wird gutgeschrieben und an die Vertragslaufzeit zu
den gleichen Rechten angehängt. Bei Stilllegung nach der Erstlaufzeit wird die Zeit 1:1
nachgeholt und danach erneut die ordentliche Frist von einem Monat ab Kündigung
eingeräumt.
8.2. Unterbrechung des Studiobetriebs
Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, dass kurze Unterbrechungen des Betriebes von
höchstens einem Monat pro Kalenderjahr den Vertrag nicht verlängern und auf den
Beitrag keinen Einfluss haben

9 Tages-, 10er- und 20er Karten
Es besteht keine Mitgliedschaft, daher Kündigung nicht erforderlich. 12 Monate Gültigkeit
ab Ausstellung. Kein Recht auf Nachholung bei krankheitsbedingter Verhinderung,
Erstattung bei Verlust oder Barausgleich.

10 Zugangsberechtigung
Die Benutzung der Einrichtung kann nur unter Vorlage eines gültigen
Mitgliederausweises/RFID Armbandes erfolgen. Bei Verlust oder verschuldeter
Abnutzung trägt das Mitglied die entstandenen Ersatzkosten in Höhe von 10 €. Dem
Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist.

11 Nutzungs-/Vertragsbeginn
Der Nutzungsbeginn definiert den Startpunkt der (möglicherweise beitragsfreien und
vorvertraglichen) Nutzung; der Vertragsbeginn wiederum den ordentlichen Beginn der
zahlungspflichtigen Mitgliedschaft. Sollte das Mitglied bei einer Mindestlaufzeit von 24
Monaten, eine vorherige Nutzung wünschen, wird ihm vom Zeitpunkt der Nutzung bis
zum Vertragsbeginn ein kostenloses Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen gewährt.
Ab dem Tag des Vertragsbeginns beginnt die vertraglich vereinbarte zahlungspflichtige
Mindestlaufzeit.

12 Rechtsnachfolge
Die vertraglichen Verpflichtungen werden durch Rechtsnachfolge nicht berührt.

13 Die Öffnungszeiten
Diese sind dem Aushang des Betriebes zu entnehmen

14 Haftung
14.1. Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld
(abschließbare Umkleideschränke können benutzt werden)
14.2. Für vermeidbare Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Verursacher.
14.3. Die Benutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr soweit kein
Verschulden des Betreibers vorliegt und die Verkehrssicherungspflichten durch den
Betreibe beachtet werden. Dieser haftet nur insoweit, als ihm grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz nachzuweisen ist.

15 Hausordnung
15.1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des
Personals Folge zu leisten.
15.2. Der Betreiber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu
kündigen, wenn das Mitglied wiederholt trotz Abmahnung in grober Weise gegen die
allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der im Studio geltenden Hausordnung
verstößt. In diesem Falle haftet das Mitglied für den durch diese Kündigung dem
Betreiber entstandenen Schaden.

16 Änderung von Mitgliedsdaten
Änderung von Namen, Adresse, Bankverbindung sind möglichst sofort dem Betreiber
bekannt zu geben. Etwaige Gebühren, insbesondere für Rückbuchungen von
Kreditinstituten, sind vom Mitglied bei nachweislichem Unverschulden durch den
Betreiber diesem zu ersetzen.

Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Soweit die
Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der
Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberndorf am Neckar