Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Beitragszahlung

Bei monatlicher Zahlung sind die Raten jeweils am 2. eines Monats (bzw. am darauf folgenden Werktag) im Voraus fällig. Wochenpreise werden mit 4,33 für den durchschnittlichen Monatspreis multipliziert und sind ebenso im Voraus fällig. Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist fest für die Zeit des Bestehens der Erstlaufzeit (Treuerabatt). Danach gelten die Beiträge der beim Abschluss gültigen normalen Tarifliste. Anpassungen sind dann max. um 5% im Rahmen gestiegener Lebenshaltungskosten und/oder einer Umsatzsteuersteigerung (z.Zt.19%) möglich. Bei einmaliger Zahlung ist die Summe zu Beginn fällig. Das Mitglied verpflichtet sich, seinen Beitrag auch bei Nichtinanspruchnahme zu bezahlen.

1.2 Automatisierte Beitragsanpassung

Die beiden Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass nach Ablauf der Erstlaufzeit der wöchentliche Beitrag um 1,00€ brutto angehoben wird. Ausgenommen hiervon sind Vertragslaufzeiten von einem Monat.

2. Zahlungsverzug:

Gerät das Mitglied länger als zwei Monate oder neun Wochenbeiträge in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag der Mitgliedschaft bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin sofort zur Zahlung fällig. Bei Anwendung dieser Vorfälligkeitsregelung wird die Zahlungssumme mit monatlich 0,5% aufgezinst. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet. Für den Fall von Rücklastschriften trägt das Mitglied für die Rückbuchung anfallende Kosten.

3. Mitgliedschaftsart mit folgenden Leistungen

3.1. Regulär-Mitgliedschaft:

Berechtigt das Benutzen von Fitnessgeräten und Kursen zu den laut Aushang festgelegten Öffnungszeiten.

3.2. Ermäßigt-Mitgliedschaft (Student, Azubi, Rentner, Kooperations- Firmenpartner)

Berechtigt das Benutzen von Fitnessgeräten und Kursen zu den laut Aushang festgelegten Öffnungszeiten. Geeigneter Nachweis zur Ermäßigung erforderlich.

4. Voraussetzung Ermäßigung Schüler/ Azubi/ Student/ Rentner/ Kooperation / Firma

Auszubildende, Schüler, Studenten , Rentner und Kooperations- & Firmenpartner erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. Schülerausweis, Immatrikulationsbescheinigung, Rentenausweis, Firmenausweis) einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag (Studenten bis längstens zum Eintritt des 28. Lebensjahres). Der Nachweis muss für jedes Semester / Ausbildungsjahr bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraumes erneut erbracht werden. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzung entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten.

5. Die Startpakets-Gebühr

Zum Beginn der Mitgliedschaft wird diese einmalige Gebühr berechnet. Diese ist sofort fällig. Eine ermäßigte Aufnahmegebühr wird nur nach expliziter schriftlicher Abrede gewährt. Leistungen: Anamnese, Körperanalyse & -diagnose (mittels Seca Tru und EGYM FitnessHub), Ersteinweisung, Trainingsplanerstellung, Weiterbildungskosten, Qualitätsmanagement, Verwaltungskosten, RFID Mitglieds-Armband , Verwaltung und Pflege von Studio-/Mitglieder-App.

6. Add-Ons/Zusatzmodule & deren Pakete

Die wöchentlichen Preisangaben, werden mit einem kaufmännischen Monat (4,33) multipliziert, um eine taggenaue Abrechnung zu Beginn des Monats zu gewährleisten.
Die genannten Zusatzmodule und Pakete sind je nach Buchung monatlich im Voraus fällig und erlauben: das selbstständige Nutzen des Getränkespenders (Wasser & Mineral) zum örtlichen Selbstverzehr während der Trainingszeit [Getränke-Flat] , das Benutzen der Sauna nach Voranmeldung und nur während der festgelegten Personalzeiten [Sauna], den Eintritt außerhalb eben dieser Zeiten, mittels Transponder und nach Einwilligung eines extra unterschriebenen Haftungsausschlusses [Self Check-In], die Nutzung der Massagesessel [Massage], der Verzehr eines Heißgetränkes pro Person und pro Tag [Heißgetränke-Flat] und/oder die Nutzung von EGYM + und dessen Zusatzfunktionen. Gilt eines der Module bzw. Pakete als vereinbart, kann dieses monatlich hinzu- oder abgebucht und mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden. Die Zusatzmodule gelten als freiwillige Leistung unsererseits, bis zum Zeitpunkt unseres Widerrufs. Ein Recht darauf besteht also nicht.

7. Kündigung

7.1 „ordentliche“ Kündigung

Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens einen Monat (14 Tage bei Einmonatsverträgen) vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit und mit der beim Abschluss gültigen Tarifstruktur ohne etwaige Aktionskonditionen. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

7.2. „außerordentliche“ Kündigung

Unberührt bleibt das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.
Es gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

8. Unterbrechungen

8.1. Unterbrechungen durch Mitglied

In einzelnen gesundheits- und arbeitsbedingten Härtefällen und Ausfallzeiten von mehr als 1 Monat (Schwangerschaft, Wehrdienst, Auslandsaufenthalte, Sportuntauglichkeit, etc.), kann der Vertrag nur im gegenseitigen Einverständnis und gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises stillgelegt werden (z.B. ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers ).

Speziell bei Krankheiten mit einer Verhinderung bis zu 3 Monaten muss dies durch ein ärztliches Attest, bei einer Verhinderung von mehr als 3 Monaten mit einem Attest von einem Facharzt in Bezug auf die Krankheitsgeschichte, nachgewiesen werden. In diesen, wie in allen anderen Fällen der Verhinderung, hat das Mitglied schnellstmöglich (während der Verhinderung, binnen zwei Wochen) den Betreiber schriftlich über die Verhinderung (mit gültigem Attest) zu informieren. Bei unterlassener Mitteilung besteht kein Recht auf Nachholung. Atteste ohne Angabe der voraussichtlichen Dauer der Erkrankung werden nicht anerkannt. Die stillgelegte Zeit wird gutgeschrieben und an die Vertragslaufzeit zu den gleichen Rechten angehängt. Bei Stilllegung nach der Erstlaufzeit wird die Zeit 1:1 nachgeholt und danach erneut die ordentliche Frist von einem Monat ab Kündigung eingeräumt.

8.2. Unterbrechung des Studiobetriebs

Das Mitglied wurde darauf hingewiesen, dass kurze Unterbrechungen des Betriebes von höchstens einem Monat pro Kalenderjahr den Vertrag nicht verlängern und auf den Beitrag keinen Einfluss haben

9. Tages-, 10er- und 20er Karten

Es besteht keine Mitgliedschaft, daher Kündigung nicht erforderlich. 3 Jahre Gültigkeit ab Ausstellung. Kein Recht auf Nachholung, krankheitsbedingter Verhinderung, Erstattung bei Verlust oder Barausgleich.

10. Zugangsberechtigung

Die Benutzung der Einrichtung kann nur unter Vorlage eines gültigen Mitgliederausweises/RFID Armbandes erfolgen. Bei Verlust oder verschuldeter Abnutzung trägt das Mitglied die entstandenen Ersatzkosten in Höhe von 15€. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

11. Nutzungs-/Vertragsbeginn

Der Nutzungsbeginn definiert den Startpunkt der (möglicherweise beitragsfreien und vorvertraglichen) Nutzung; der Vertragsbeginn wiederum den ordentlichen Beginn der zahlungspflichtigen Mitgliedschaft. Sollte das Mitglied bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten, eine vorherige Nutzung wünschen, wird ihm vom Zeitpunkt der Nutzung bis zum Vertragsbeginn ein kostenloses Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen gewährt. Ab dem Tag des Vertragsbeginns beginnt die vertraglich vereinbarte zahlungspflichtige Mindestlaufzeit.

12. Rechtsnachfolge

Die vertraglichen Verpflichtungen werden durch Rechtsnachfolge nicht berührt.

13. Die Öffnungszeiten

Diese sind dem Aushang des Betriebes zu entnehmen

14. Haftung

14.1. Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld (abschließbare Umkleideschränke können benutzt werden)

14.2. Für vermeidbare Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Verursacher.

14.3. Die Benutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr soweit kein Verschulden des Betreibers vorliegt und die Verkehrssicherungspflichten durch den Betreibe beachtet werden. Dieser haftet nur insoweit, als ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen ist.

15. Hausordnung

15.1. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

15.2. Der Betreiber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn das Mitglied wiederholt trotz Abmahnung in grober Weise gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der im Studio geltenden Hausordnung verstößt. In diesem Falle haftet das Mitglied für den durch diese Kündigung dem Betreiber entstandenen Schaden.

16. Änderung von Mitgliedsdaten

Änderung von Namen, Adresse, Bankverbindung sind möglichst sofort dem Betreiber bekannt zu geben. Etwaige Gebühren, insbesondere für Rückbuchungen von Kreditinstituten, sind vom Mitglied bei nachweislichem Unverschulden durch den Betreiber diesem zu ersetzen.

17. Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

18. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberndorf am Neckar